Allgemeine Arbeitsschutzthemen Online-Unterweisungen: Sicher und rechtskonform

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben des §12 Arbeitsschutzgesetz: Unsere Online-Unterweisungen zu den allgemeinen Arbeitsschutzthemen wie Erstunterweisung, Erste Hilfe und Brandschutz sind flexibel, praxisnah und jederzeit abrufbar. So bleiben Sie rechtlich abgesichert und sparen Zeit!
- Erstunterweisung Arbeitssicherheit
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Prävention im Umgang mit Alkohol und Drogen
Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Arbeitsschutz auch im Büro

Von Stressprävention über Ergonomie bis zu Erste Hilfe und Brandschutz – unsere Online-Unterweisungen sind speziell auf die Anforderungen von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen abgestimmt. Bleiben Sie rechtskonform und fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden!
- Arbeitssicherheit im Büro
- Stressprävention
- Ergonomie
- Erste Hilfe und Brandschutz
Gewerbe Flexibel, verständlich, rechtskonform

Ob Heben und Tragen, Mitgänger-Flurförderzeuge, Leitern und Tritte oder Gabelstapler – unsere Online-Unterweisungen vermitteln fundiertes Wissen für einen sicheren Arbeitsalltag und fördern den Schutz Ihrer Mitarbeitenden.
- Heben und Tragen
- Mitgänger-Flurförderzeuge
- Leitern und Tritte
- Biologische Arbeitsstoffe
- Gabelstapler
Warum sollte man eine Unterweisung Arbeitsschutz absolvieren?
Arbeitsschutzunterweisungen sind unverzichtbar, um Mitarbeiter bestmöglich vor Unfällen am Arbeitsplatz zu schützen. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten umfassend über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu informieren. In den Schulungen werden Gefahrenquellen am Arbeitsplatz aufgezeigt und die richtigen Verhaltensweisen vermittelt, um sicher und effizient zu arbeiten. Das Ziel: Unfälle vermeiden und die Gesundheit sowie Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden langfristig gewährleisten.
Wann muss eine Unterweisung Arbeitsschutz absolviert werden?
Arbeitsschutzunterweisungen müssen zu verschiedenen Zeitpunkten angeboten und durchgeführt werden, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu entsprechen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu informieren. Diese Unterweisungen sind insbesondere erforderlich vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, nach Unfällen oder Zwischenfällen sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden die notwendigen Kenntnisse haben, um sicher und effizient arbeiten zu können.
Ist die Unterweisung Arbeitsschutz gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, Arbeitsschutzunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterweisen. Ziel dieser Vorgabe ist es, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Als integraler Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutzkonzepts sorgen die Unterweisungen dafür, dass Mitarbeitende über potenzielle Gefahren informiert sind und wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um sicher zu arbeiten. So wird ein sicherer Arbeitsalltag für alle Beteiligten gewährleistet.
Kann ich wirklich 30 Tage kostenlos testen?
Testen Sie unsere Plattform 30 Tage lang völlig kostenlos und unverbindlich – ganz ohne versteckte Kosten oder Abo-Falle. Nach der Testphase entscheiden Sie selbst, ob Sie weitermachen möchten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich von den Funktionen und Vorteilen zu überzeugen, und erleben Sie, wie einfach Unterweisungen sein können!

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