
Telearbeit und mobile Arbeit Homeoffice: So gehst du bei der Gefährdungsbeurteilung richtig vor
Immer mehr Unternehmen setzen auf Homeoffice – ob als feste Telearbeit oder mobile Arbeit. Das bringt Flexibilität, aber auch neue Risiken für Sicherheit und Gesundheit. Wir zeigen dir, wie du diese Gefahren erkennst, was bei der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice zählt und wie du für dein Team sichere, rechtskonforme Arbeitsplätze außerhalb des Büros schaffst.
FAQ
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice und warum ist sie wichtig?
Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice prüft systematisch, welchen Risiken Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz zuhause ausgesetzt sind. Sie ist wichtig, weil Arbeitgeber:innen auch außerhalb des Firmenbüros für Sicherheit und Gesundheit verantwortlich sind. Nur wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, leistet die Berufsgenossenschaft im Falle eines Arbeitsunfalls (§ 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, ArbStättV). -
Ist die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice Pflicht?
Ja. Die Pflicht besteht seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes 1996 (§ 5 ArbSchG) und wird durch die DGUV Vorschrift 1 sowie die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Sie gilt sowohl für Telearbeit, also fest eingerichtete Arbeitsplätze zuhause, als auch für mobile Arbeit. -
Welche Inhalte gehören zu einer Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice?
Zu prüfen sind ergonomische Aspekte wie Sitzhaltung, Bildschirmposition und Beleuchtung, elektrische Sicherheit der Arbeitsmittel, Brandschutz sowie psychische Belastungen und IT-Sicherheitsrisiken. Damit erfüllst du die Vorgaben aus § 5 ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1 und der ArbStättV. -
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice durchführen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verantwortlich (§ 5 ArbSchG). Die Durchführung kann an fachkundige Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen delegiert werden (DGUV Vorschrift 1). Mit moderner Software können Mitarbeitende die Gefährdungsbeurteilung jedoch auch selbstständig und strukturiert durchführen. So bleiben sie aktiv eingebunden, die Privatsphäre im häuslichen Umfeld wird geschützt und der Arbeitgeber erfüllt gleichzeitig seine gesetzlichen Pflichten.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie wichtig fürs Homeoffice?
Egal ob im Büro oder im Homeoffice – überall gibt es Risiken, die Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen können. Mit einer Gefährdungsbeurteilung prüfst du systematisch, welchen Gefahren deine Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Wir helfen dir dabei, diese Risiken zu erkennen, zu bewerten und wirksame Maßnahmen festzulegen. So stellst du sicher, dass dein Team auch außerhalb des Firmenbüros sicher und gesund arbeiten kann.
Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja – und zwar schon seit 1996, als das Arbeitsschutzgesetz in Kraft trat. Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden zu schützen. Das schreibt nicht nur das Gesetz vor, sondern auch die berufsgenossenschaftliche DGUV-Vorschrift 1. Dabei geht es um alle Risiken – von physischen Gefahren bis hin zu psychischen Belastungen.
Homeoffice entbindet dich nicht von dieser Verantwortung. Auch wenn dein Team von zuhause arbeitet, musst du prüfen, welche Gefährdungen dort bestehen. Dafür gibt es zwei Modelle: Telearbeit und mobile Arbeit. In beiden Fällen ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht – wir erklären dir gleich, worin die Unterschiede liegen.
Wichtig: Die Berufsgenossenschaft zahlt nur dann bei einem Arbeitsunfall – auch im Homeoffice –, wenn für den jeweiligen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt.
Was sind die Unterschiede zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit?
Telearbeit und mobile Arbeit bedeuten beide, dass dein Team nicht im Firmenbüro arbeitet. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Definition – und die ist wichtig für dich als Arbeitgeber:in.
Telearbeit
Der Begriff wird oft mit „Homeoffice“ gleichgesetzt, weil er verständlicher ist. Rechtlich ist Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung fest geregelt. Sie meint einen fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens, meist bei deinen Mitarbeitenden zuhause. Arbeitsort und Arbeitszeiten sind klar festgelegt, und du bist als Arbeitgeber:in für die komplette Ausstattung verantwortlich – vom Schreibtisch bis zum Computer. Das schreibt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vor.
Mobile Arbeit
Hier gibt es keinen festen Arbeitsplatz. Deine Mitarbeitenden arbeiten flexibel von überall: im Co-Working-Space, im Café, unterwegs oder sogar aus dem Ausland. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt trotzdem – nur die gesetzliche Grundlage ist eine andere: das Arbeitsschutzgesetz.
Egal ob Telearbeit oder mobile Arbeit – du musst in beiden Fällen prüfen, welche Risiken bestehen, und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
Was sind die wichtigsten Bestandteile einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung im Home Office?
Bei der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice kannst du nicht jede Gefahr ausschließen – aber du kannst die größten Risiken gezielt minimieren. Diese Punkte gehören unbedingt dazu:
Ergonomie
Eine gute Ergonomie schützt vor Rückenschmerzen, Verspannungen und langfristigen Gesundheitsschäden. Achte bei deinem Team auf:
- Korrekte Sitzhaltung
- Passende Bildschirmhöhe und -position
- Ergonomische Tastatur und Maus
- Ausreichende, blendfreie Beleuchtung
Mit diesen Anpassungen sinkt nicht nur das Risiko für Beschwerden – auch die Produktivität und Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden steigt.
Elektrische Sicherheit
Defekte Geräte oder unsachgemäße Verkabelung können Kurzschlüsse oder Brände verursachen. Überprüfe regelmäßig, ob:
- Computer, Drucker und Ladegeräte technisch in Ordnung sind
- Verlängerungskabel und Steckdosen korrekt genutzt werden
- Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden
Brandschutz
Auch im Homeoffice gilt: Vorbeugen ist besser als Löschen. Sorge dafür, dass dein Team weiß, wie es Brandgefahren erkennt und richtig reagiert. Dazu gehören:
- Funktionierende Rauchmelder
- Freie Fluchtwege
- Sicheres Verhalten im Brandfall
Stelle außerdem sicher, dass brennbare Materialien wie Papier trocken und sicher gelagert werden und elektronische Geräte nicht unbeaufsichtigt eingeschaltet bleiben.
Wie muss ein Homeoffice-Arbeitsplatz gestaltet sein?
Ergonomie ist im Homeoffice mehr als nur ein „Nice-to-have“ – sie schützt vor Haltungsschäden, Verspannungen und langfristigen Beschwerden. Damit dein Team sicher und gesund arbeitet, sollte der Arbeitsplatz diese Mindestanforderungen erfüllen:
- Externe Geräte nutzen: Bildschirm, Tastatur und Maus sollten separat vorhanden sein, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
- Angepasste Möbel: Schreibtisch und Bürostuhl müssen zur Körpergröße passen. Höhenverstellbare Tische ermöglichen abwechselndes Sitzen und Stehen – das ist besonders rückenfreundlich.
- Optimale Bildschirmposition: Die Oberkante des Monitors sollte auf Augenhöhe liegen, mit passendem Abstand zu den Augen.
- Gute Beleuchtung: Der Arbeitsplatz sollte gleichmäßig und ausreichend hell beleuchtet sein, um die Augen zu schonen.
Mit diesen einfachen Maßnahmen erfüllst du nicht nur ergonomische Standards, sondern investierst aktiv in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit deines Teams.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kannst du deine Homeoffice Gefährdungsbeurteilung erstellen
Eine Gefährdungsbeurteilung wirkt oft nach viel Papierkram – in Wahrheit ist sie aber schnell machbar, wenn du strukturiert vorgehst. Mit diesen Schritten stellst du sicher, dass dein Team auch im Homeoffice sicher, gesund und produktiv arbeiten kann.
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Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Definiere genau, welche Aufgaben im Homeoffice erledigt werden und welche Arbeitsplätze du beurteilen willst. -
Gefahren erkennen
Prüfe systematisch, welche Risiken es gibt – von ergonomischen Problemen über elektrische Gefahren bis hin zu psychischer Belastung oder IT-Sicherheitsrisiken. -
Risiken bewerten
Schätze ein, wie wahrscheinlich diese Gefahren sind und wie schwer sie sich auswirken können. Setze Prioritäten. -
Maßnahmen planen
Lege konkrete Schritte fest, um Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Achte darauf, dass die Maßnahmen realistisch umsetzbar sind. -
Maßnahmen umsetzen
Setze die geplanten Schritte in die Praxis um. Falls es viele sind, erstelle einen Umsetzungsplan mit Terminen und Verantwortlichkeiten. -
Wirksamkeit prüfen
Kontrolliere regelmäßig, ob die Maßnahmen greifen, und passe sie bei Bedarf an. -
Regelmäßig aktualisieren
Bei betrieblichen Änderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben musst du die Gefährdungsbeurteilung anpassen. Auch ohne Änderungen gilt: mindestens alle zwei Jahre überprüfen und aktualisieren (§ 4 BioStoffV).
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice durchführen?
Als Arbeitgeber:in bist du gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – auch fürs Homeoffice. Das heißt aber nicht, dass du selbst jeden Arbeitsplatz prüfen musst. Du kannst diese Aufgabe an zuverlässige, fachkundig geschulte Personen delegieren. Wichtig ist, dass die Beauftragung schriftlich erfolgt und genau festlegt,
- welche Aufgaben übernommen werden,
- welche Kompetenzen übertragen werden und
- wie die Durchführung dokumentiert wird.
So stellst du sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung professionell abläuft und du deine gesetzlichen Pflichten erfüllst.
Betriebsbegehung im Homeoffice: Wie funktioniert das?
Für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gehört auch eine Betriebsbegehung – egal, ob im Unternehmen oder im Homeoffice. Zuständig bist entweder du selbst oder die fachkundige Person, die du beauftragt hast.
Im Büro ist das unkompliziert, im Homeoffice oft etwas sensibler. Damit der Arbeitsplatz arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch einwandfrei ist, führt jedoch kein Weg daran vorbei. Am besten vereinbarst du einen festen Termin mit den Mitarbeitenden.
Bei einem Telearbeitsplatz kannst du schon beim Einrichten unterstützen und ein einmaliges Zugangsrecht zum Arbeitsort vereinbaren. So stellst du sicher, dass der Arbeitsplatz von Anfang an alle Anforderungen erfüllt.
Wie kann die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sichergestellt werden?
Jede Gefährdungsbeurteilung – ob neu erstellt oder aktualisiert – muss dokumentiert werden. Ohne lückenlose Dokumentation riskierst du im Falle eines Arbeitsunfalls Probleme mit der Berufsgenossenschaft.
Damit du jederzeit auf der sicheren Seite bist, sollte die Dokumentation folgende Punkte enthalten:
- Beurteilung der Gefährdungen
- Festgelegte Arbeitsschutzmaßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit
- Datum der Erstellung
Wann musst du aktualisieren?
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Typische Anlässe sind:
- Änderungen in der Betriebsorganisation
- Anschaffung neuer technischer Arbeitsmittel oder Materialien
- Neugestaltung von Arbeits- oder Verkehrsbereichen
- Anpassung von Arbeitsmethoden oder -abläufen
- Änderungen von Vorschriften oder Gesetzen
- Verbesserungen der technischen Ausstattung
- Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle oder Berufskrankheiten
Ergibt die Überprüfung, dass keine neuen Maßnahmen notwendig sind, reicht es aus, das Datum auf der bestehenden Dokumentation zu aktualisieren.
Unfallversicherung im Homeoffice: Was gilt?
Auch im Homeoffice sind deine Mitarbeitenden nach § 2 SGB VII grundsätzlich genauso gesetzlich unfallversichert wie im Büro. Der Schutz umfasst Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und deren gesundheitliche Folgen – solange die Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
- Dokumente im Nebenraum ausdrucken
- Am Schreibtisch im Homeoffice arbeiten, auch auf Balkon oder Terrasse, solange gearbeitet wird
- Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice (Wegeunfall)
Nicht versichert sind Tätigkeiten ohne direkten Arbeitsbezug, zum Beispiel:
- Gang zum Kühlschrank
- Zur Haustür gehen, um ein privates Paket anzunehmen
- Weg in den Garten, ohne dort zu arbeiten
Entscheidend ist immer, ob die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht.
Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
Vielleicht hast du schon von Mitarbeitenden die Frage gehört, ob sie von zuhause aus arbeiten dürfen. Gesetzlich gibt es darauf eine klare Antwort: Ein generelles Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Du bist also nicht verpflichtet, Telearbeit oder mobile Arbeit zu erlauben. Eine Ablehnung kannst du jederzeit aussprechen – ohne Frist und ohne Begründung.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, Homeoffice zu ermöglichen. Flexible Arbeitsmodelle steigern oft die Zufriedenheit im Team, können die Produktivität erhöhen und helfen, qualifizierte Mitarbeitende langfristig an dein Unternehmen zu binden.