Mit dem Unternehmermodell zu einer besseren Sicherheitskultur

Unternehmermodell Mit dem Unternehmermodell zu einer besseren Sicherheitskultur

Du führst ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden? Fehlen dir im Alltag oft die Ressourcen, um alle Vorschriften zum Arbeitsschutz konsequent umzusetzen? Dann bist du nicht allein. In vielen Betrieben übernehmen Unternehmer:innen die Verantwortung selbst – sie führen Unterweisungen durch, planen Gefährdungsbeurteilungen, setzen die DGUV-Vorschriften um und kümmern sich um viele weitere Pflichten. Damit du dabei weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben erfüllst und trotzdem noch Zeit für dein Kerngeschäft bleibt, gibt es von den Berufsgenossenschaften ein eigenverantwortliches Betreuungssystem: das Unternehmermodell. Klingt nach mehr Freiheit und Eigenverantwortung? Genau das ist es – und wir zeigen dir, wie es funktioniert.

FAQ

  • Was ermöglicht das Unternehmermodell hinsichtlich der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes?
    Das Unternehmermodell ermöglicht es, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst zu übernehmen und den Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu managen.
  • Welche Unternehmen können das Unternehmermodell nutzen und welche Voraussetzung gilt für die Unternehmer:innen?
    Kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden können das Unternehmermodell nutzen, sofern der oder die Unternehmer:in aktiv im Betrieb eingebunden ist.
  • Wann werden externe Fachkräfte und Betriebsärzt:innen hinzugezogen und welche Vorteile bietet dieses Vorgehen?
    Externe Fachkräfte und Betriebsärzt:innen werden nur bei speziellen Anlässen hinzugezogen, was Kosten spart und Flexibilität bietet.
  • Welche Vorteile bietet das Unternehmermodell Unternehmen?
    Das Unternehmermodell bietet Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit, den Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu managen und gleichzeitig eine nachhaltige Sicherheitskultur im Betrieb zu fördern.

Was ist die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V2?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, eine funktionierende Sicherheitsorganisation aufzubauen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, die Benennung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften sowie Schulungen für Mitarbeitende. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Vorgaben.

Es gibt zwei Betreuungsarten:

Grundbetreuung
Regelmäßige Betreuung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, zu beraten und Mitarbeitende zu schulen – vergleichbar mit einem Sicherheits-Check-up für dein Unternehmen.

Anlass- bzw. betriebs­spezifische Betreuung
Ergänzt die Grundbetreuung bei besonderen Änderungen, z. B. neuen Maschinen oder Arbeitsverfahren. Risiken werden analysiert, Konzepte erstellt und Schulungen durchgeführt – individuell auf dein Unternehmen zugeschnitten.

Was bedeutet Unternehmermodell?

Beim Unternehmermodell übernimmt der oder die Unternehmer:in nach Schulungen der Berufsgenossenschaft selbst wesentliche Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Zwar müssen beide offiziell bestellt werden, sie werden jedoch nur bei besonderen Anlässen hinzugezogen.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies eine flexible und kostengünstige Alternative zur Regelbetreuung. Durch Seminare, Schulungen und Fortbildungen eignest du dir praxisnahes Wissen zu Arbeitsschutz, Prävention und Risikomanagement an. So kannst du viele Aufgaben eigenständig umsetzen und externe Fachkräfte nur noch in speziellen Fällen beauftragen – das spart Kosten und erhöht dein Bewusstsein für die Sicherheitsanforderungen im Betrieb.

Woher kommt das Unternehmermodell?

Kleinere und mittelständische Unternehmen standen mit der Einführung der DGUV Vorschrift 2 vor hohen finanziellen und organisatorischen Anforderungen. Um den Arbeitsschutz trotzdem effizient und kostengünstig umzusetzen, wurde in den 1990er-Jahren das Unternehmermodell entwickelt.

Rechtlich verankert ist es in § 2 BGV A6 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Dieser Paragraf regelt, dass Unternehmer:innen bestimmte Aufgaben des Arbeitsschutzes nach entsprechender Qualifizierung selbst übernehmen können – anstelle einer dauerhaften Betreuung durch externe Fachkräfte. So lassen sich Kosten senken und der Arbeitsschutz praxisnah im Betrieb gestalten.

Wer kann am Unternehmermodell teilnehmen?

Das Unternehmermodell richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden, in denen die Unternehmer:innen aktiv ins Tagesgeschäft eingebunden sind. Liegt die Beschäftigtenzahl darüber, ist die Regelbetreuung mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend.

Voraussetzungen für Unternehmen

  • Höchstens 50 Mitarbeitende

  • Unternehmer:in arbeitet aktiv im Betrieb mit

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell

Anforderungen an Unternehmer:innen

Wer das Unternehmermodell nutzt, übernimmt wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz selbst. Dafür ist die Teilnahme an Schulungen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen der Berufsgenossenschaft Pflicht. Dort lernen Unternehmer:innen, Gefährdungen einzuschätzen, Präventionsmaßnahmen umzusetzen und eine qualifizierte Beratung im Betrieb sicherzustellen.

Übrigens: In Betrieben mit mehreren Unternehmer:innen ist die Person mit der technischen Leitung verpflichtet, die Fortbildungen zu besuchen – auch wenn die kaufmännische Leitung bei einer anderen Person liegt.

Für welche Betriebe ist das Unternehmermodell geeignet?

Das Unternehmermodell eignet sich insbesondere für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden und überschaubaren Sicherheitsrisiken. Dazu zählen zum Beispiel Büro- oder Handwerksbetriebe, die ihre Arbeitsschutzverantwortung weitgehend intern organisieren möchten.

Kann das Unternehmermodell auf alle Branchen angewendet werden?

Nein. In Branchen mit hohen Gefährdungspotenzialen – wie etwa in der Chemieindustrie, im Bauwesen oder in Bereichen mit komplexen Produktionsanlagen – ist in der Regel eine kontinuierliche Betreuung durch spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit erforderlich. Das Unternehmermodell ist hier meist nicht zulässig oder nur eingeschränkt umsetzbar.

Wie funktioniert das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell ist eine Alternative zur klassischen Arbeitsschutzbetreuung, bei der Unternehmer:innen viele Aufgaben selbst übernehmen – vorausgesetzt, sie haben die erforderliche Qualifizierung durch ihre Berufsgenossenschaft. Je nach Gefährdungspotenzial des Betriebs erfolgt die Teilnahme an speziellen Seminaren und Schulungen, um das nötige Fachwissen aufzubauen.

Die zentralen Schritte:

  1. Teilnahme an Schulungen und Seminaren
    Die Berufsgenossenschaft verpflichtet Unternehmer:innen zu Grundlagenschulungen, um Gefährdungen im Betrieb sicher einschätzen und geeignete Maßnahmen festlegen zu können.

  2. Eigenständige Gefährdungsbeurteilung
    Nach der Qualifizierung führen Unternehmer:innen Betriebsbegehungen selbst durch, erfassen potenzielle Risiken und dokumentieren diese.

  3. Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen
    Für jede erkannte Gefährdung werden passende Präventionsmaßnahmen erarbeitet und im Betrieb umgesetzt. Alle Schritte werden dokumentiert, um im Bedarfsfall einen Nachweis zu haben.

  4. Regelmäßige Fortbildungen
    Um dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist die Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend. So wird sichergestellt, dass Arbeitsschutz und Technik stets den neuesten Anforderungen entsprechen.

Wann ist externe Unterstützung notwendig?

Auch im Unternehmermodell können Unternehmer:innen nicht vollständig auf Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt verzichten. Die Grundbetreuung übernehmen sie zwar selbst, doch in Sonderfällen ist eine betriebs- bzw. anlassspezifische Betreuung durch externe Fachleute erforderlich.

Typische Beispiele:

  • Einführung neuer Arbeitsmittel, etwa Gefahrstoffe oder Maschinen mit verändertem Gefährdungspotenzial

  • Änderungen an Arbeitsverfahren oder Betriebsanlagen, wenn dadurch neue Risiken entstehen

  • Erstellung oder Anpassung von Notfall- und Alarmplänen, zum Beispiel nach Umbauten oder bei veränderten Abläufen

So bleibt sichergestellt, dass auch in besonderen Situationen Fachwissen und Arbeitsschutz auf höchstem Niveau gewährleistet sind.

Welche Vorteile hat das Unternehmermodell für deinen Betrieb?

Das Unternehmermodell bringt für kleine und mittelständische Betriebe nicht nur eine spürbare Kostenersparnis, sondern stärkt auch das eigene Know-how im Arbeitsschutz.

Deine Vorteile im Überblick:

  • Praxisnahe Qualifizierung: Du erhältst gezielte, anwendbare Informationen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern.
  • Kostenfreie Arbeitshilfen: Die Berufsgenossenschaft stellt dir Vorlagen, Checklisten und Leitfäden zur Verfügung.
  • Flexible Nutzung von Fachkräften: Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nur bei konkretem Bedarf hinzugezogen.
  • Rechtssicherheit: Du erfüllst selbst alle gesetzlichen Vorgaben und bist für Prüfungen optimal vorbereitet.

So integrierst du das Unternehmermodell in deinen Betrieb

Du möchtest das Unternehmermodell nutzen und den Arbeitsschutz aktiv selbst gestalten? Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt der Einstieg einfach und strukturiert:

  1. Schulung und Fortbildung
    Absolviere die verpflichtenden Schulungen deiner Berufsgenossenschaft oder nutze digitale Weiterbildungsangebote wie Smart Campus. Dort lernst du alles Wichtige zu Sicherheitsgrundlagen, Prävention und Risikomanagement.
  2. Gefahrenquellen erkennen
    Gehe deinen Betrieb systematisch durch und prüfe Arbeitsplätze, Geräte und Abläufe auf mögliche Risiken. Dokumentiere die Gefährdungen – idealerweise direkt in einer digitalen Plattform mit integriertem Gefährdungsbeurteilungsmodul.
  3. Schutzmaßnahmen umsetzen
    Entwickle auf Basis deiner Erkenntnisse wirksame Schutzmaßnahmen. Dazu gehören etwa ergonomische Arbeitsplätze, geeignete Schutzausrüstung oder klare Notfallpläne.
  4. Team unterweisen
    Führe regelmäßige Unterweisungen durch und sensibilisiere dein Team für sicheres Arbeiten. Digitale Tools helfen dir, Schulungen effizient und nachvollziehbar zu gestalten.
  5. Regelmäßige Kontrolle
    Prüfe in festgelegten Abständen, ob die Maßnahmen wirken, und passe sie bei Bedarf an. So bleibst du rechtssicher und sorgst für kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz.

Tipp: Auch im Unternehmermodell kannst du bei komplexen oder speziellen Fragen jederzeit externe Fachkräfte hinzuziehen – nicht nur bei der anlassbezogener Betreuung.

Eigenverantwortung im Arbeitsschutz leicht gemacht

Das Unternehmermodell ist eine flexible und kostengünstige Alternative zur klassischen Regelbetreuung. Es ermöglicht Unternehmer:innen, zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz eigenständig zu übernehmen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung der Mitarbeitenden. So können gesetzliche Vorgaben eingehalten und eine nachhaltige Sicherheitskultur im Betrieb aufgebaut werden.